Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Privatrechts nimmt stetig zu und prägt das Privatrecht der Mitgliedstaaten in immer größerem Ausmaß. Sie ist freilich überaus bruchstückhaft und verfolgt kein übergreifendes systematisches Konzept. Vor diesem Hintergrund schafft das „Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts“ mit seiner Zusammenstellung von 473 Stichwort-Artikeln eine nachhaltige Grundlage für eine Systematisierung des europäischen Privatrechts. Die Stichwort-Artikel umfassen sämtliche Bereiche des Privatrechts und strukturieren diese unter Berücksichtigung der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Dimensionen sowie unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung europäischen Einheitsrechts. Viele der behandelten Teilgebiete waren zum Zeitpunkt des Erscheinens des gedruckten Handwörterbuchs im Jahr 2009 unter den genannten Gesichtspunkten systematisch noch kaum durchdrungen. Bis heute ist es sowohl in seiner Bandbreite als auch in seinem methodischen und systematischen Ansatz einzigartig und stellt der Rechtswissenschaft, aber auch der Rechtspraxis wertvolle Informationen in komprimierter und leicht zugänglicher Weise zur Verfügung.
Das "Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts" erschien erstmals 2009 in zwei gedruckten Bänden mit mehr als 2.000 Seiten und fast 500 Stichwörtern. Basierend auf der rechtsvergleichend-historischen Expertise des Instituts und unter Rückgriff auf das zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung international verfügbare Material wurden in den einzelnen Beiträgen aktuelle Entwicklungen und Harmonisierungsvorhaben für alle Bereiche des Privatrechts untersucht. Seitdem bietet das Handwörterbuch einen Überblick über das europäische Privatrecht und dient als Hilfsmittel für Wissenschaftler, Praktiker und Politiker gleichermaßen. Besonders nützlich sind die Verweise auf einschlägige Normen, die Rechtsprechung europäischer und internationaler Gerichte sowie auf weiterführende Literatur. Entsprechend dem Format eines Handwörterbuchs sind die Einträge alphabetisch geordnet und enthalten jeweils zahlreiche Querverweise auf andere Einträge.


Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht freut sich, aufgrund einer Sondervereinbarung mit dem Verlag Mohr Siebeck unter [[Handwörterbuch_des_Europäischen_Privatrechts|hwb-eup2009.mpipriv.de]] den Inhalt der gedruckten Ausgabe von 2009 nunmehr einer weltweiten Leserschaft komfortabel und kostenlos zugänglich machen zu können. Die abrufbaren Stichwort-Artikel sind gegenüber der Originalausgabe unverändert und also nicht aktualisiert worden. Das Werk ist den Benutzern daher mit der Maßgabe anheimgegeben, im Einzelfall zu prüfen, inwieweit es durch neuere Rechtsentwicklungen überholt ist.
 
Schon bald nach dem Erscheinen wiesen Leser und Mitwirkende darauf hin, dass das enzyklopädische Format nach der Ausgabe in Form eines Online-Tools verlangte. Der Verlag Mohr Siebeck in Tübingen, bei dem das Druckwerk erschienen ist, stimmte bereits im Jahr 2015 den darauf gerichteten Bemühungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht zu, wo das Werk seinen Ursprung hat. Das Ergebnis ist "HWB-EuP 2009", das 2021 im Zusammenhang mit dem Launch des englischsprachigen Gegenstücks, der “Max Planck Encyclopedia of European Private Law” (Max-EuP 2012), in einem neuen Gewand präsentiert wird. Jeder Eintrag ist nun mit seinem Pendant in der englischen Online-Ausgabe verknüpft, was allen, die mit Terminologie- und Übersetzungsfragen im Bereich des Europäischen Privatrechts befasst sind, Orientierung bieten kann.


[http://hwb-eup2009.mpipriv.de/files/HWBEuP2009_Vorwort.pdf Vorwort der Printausgabe]
[http://hwb-eup2009.mpipriv.de/files/HWBEuP2009_Vorwort.pdf Vorwort der Printausgabe]

Version vom 19. Oktober 2021, 12:10 Uhr

Das "Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts" erschien erstmals 2009 in zwei gedruckten Bänden mit mehr als 2.000 Seiten und fast 500 Stichwörtern. Basierend auf der rechtsvergleichend-historischen Expertise des Instituts und unter Rückgriff auf das zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung international verfügbare Material wurden in den einzelnen Beiträgen aktuelle Entwicklungen und Harmonisierungsvorhaben für alle Bereiche des Privatrechts untersucht. Seitdem bietet das Handwörterbuch einen Überblick über das europäische Privatrecht und dient als Hilfsmittel für Wissenschaftler, Praktiker und Politiker gleichermaßen. Besonders nützlich sind die Verweise auf einschlägige Normen, die Rechtsprechung europäischer und internationaler Gerichte sowie auf weiterführende Literatur. Entsprechend dem Format eines Handwörterbuchs sind die Einträge alphabetisch geordnet und enthalten jeweils zahlreiche Querverweise auf andere Einträge.


Schon bald nach dem Erscheinen wiesen Leser und Mitwirkende darauf hin, dass das enzyklopädische Format nach der Ausgabe in Form eines Online-Tools verlangte. Der Verlag Mohr Siebeck in Tübingen, bei dem das Druckwerk erschienen ist, stimmte bereits im Jahr 2015 den darauf gerichteten Bemühungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht zu, wo das Werk seinen Ursprung hat. Das Ergebnis ist "HWB-EuP 2009", das 2021 im Zusammenhang mit dem Launch des englischsprachigen Gegenstücks, der “Max Planck Encyclopedia of European Private Law” (Max-EuP 2012), in einem neuen Gewand präsentiert wird. Jeder Eintrag ist nun mit seinem Pendant in der englischen Online-Ausgabe verknüpft, was allen, die mit Terminologie- und Übersetzungsfragen im Bereich des Europäischen Privatrechts befasst sind, Orientierung bieten kann.

Vorwort der Printausgabe

Abgerufen von Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts – HWB-EuP 2009 am 23. November 2024.

Nutzungshinweise

Das Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts, als Printwerk im Jahr 2009 erschienen, ist unter <hwb-eup2009.mpipriv.de> als Online-Ausgabe frei zugänglich gemacht.

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