Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. August 2021, 18:08 Uhr
Die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Privatrechts nimmt stetig zu und prägt das Privatrecht der Mitgliedstaaten in immer größerem Ausmaß. Sie ist freilich überaus bruchstückhaft und verfolgt kein übergreifendes systematisches Konzept. Vor diesem Hintergrund schafft das „Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts“ mit seiner Zusammenstellung von 473 Stichwort-Artikeln eine nachhaltige Grundlage für eine Systematisierung des europäischen Privatrechts. Die Stichwort-Artikel umfassen sämtliche Bereiche des Privatrechts und strukturieren diese unter Berücksichtigung der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Dimensionen sowie unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung europäischen Einheitsrechts. Viele der behandelten Teilgebiete waren zum Zeitpunkt des Erscheinens des gedruckten Handwörterbuchs im Jahr 2009 unter den genannten Gesichtspunkten systematisch noch kaum durchdrungen. Bis heute ist es sowohl in seiner Bandbreite als auch in seinem methodischen und systematischen Ansatz einzigartig und stellt der Rechtswissenschaft, aber auch der Rechtspraxis wertvolle Informationen in komprimierter und leicht zugänglicher Weise zur Verfügung.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht freut sich, aufgrund einer Sondervereinbarung mit dem Verlag Mohr Siebeck unter hwb-eup2009.mpipriv.de den Inhalt der gedruckten Ausgabe von 2009 nunmehr einer weltweiten Leserschaft komfortabel und kostenlos zugänglich machen zu können. Die abrufbaren Stichwort-Artikel sind gegenüber der Originalausgabe unverändert und also nicht aktualisiert worden. Das Werk ist den Benutzern daher mit der Maßgabe anheimgegeben, im Einzelfall zu prüfen, inwieweit es durch neuere Rechtsentwicklungen überholt ist.